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Grundkapital und Kapitalmaßnahmen

Das Grundkapital beträgt EUR 50.054.400,00. Auf jede einzelne Stückaktie (7.920.000 Stammaktien) entfällt somit ein Anteil am Grundkapital von EUR 6,32.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. November 2021 hat nach Auslaufen der bis zum 16. November 2021 geltenden satzungsmäßigen Ermächtigung beschlossen, den Vorstand durch Neufassung des § 4 Absatz 6 der Satzung bis zum 24. November 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 25.027.200,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den mit der Einberufung der Hauptversammlung am 8. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 („Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung“) verwiesen. Die Hauptversammlung vom 25. November 2021 hat diesen Beschlussvorschlag ohne Änderungen beschlossen.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. November 2021 hat nach Auslaufen der bis zum 16. November 2021 geltenden Ermächtigung darüber hinaus beschlossen, den Vorstand bis zum 24. November 2026 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren ab Ausgabe zu begeben und den Inhabern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf Aktien der Gesellschaft bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 25.027.200,00 einzuräumen oder aufzuerlegen. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen im Hinblick auf Spitzenbeträge, zugunsten bereits begebener Options- oder Wandelschuldverschreibungen und nach §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. November 2021 hat schließlich unter Aufhebung der bisherigen Satzungsregelung zum bedingten Kapital durch Neufassung des § 4 Absatz 7 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 25.027.200,00, eingeteilt in bis zu 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 24. November 2026 ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen bzw. ihren Wandlungspflichten nachkommen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zudem nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses jeweils zu bestimmende Wandlungs- oder Optionspreise. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, gewinnberechtigt. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den mit der Einberufung der Hauptversammlung am 8. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7 („Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung“) verwiesen. Die Hauptversammlung vom 25. November 2021 hat diesen Beschlussvorschlag ohne Änderungen beschlossen.

Am 26. November 2020 hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. November 2025 einmal oder mehrfach über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots eigene Stückaktien (Stammaktien) zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist insgesamt auf einen Anteil von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Weitere Einzelheiten enthält der Ermächtigungsbeschluss vom 26. November 2020. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die Stammaktien lauten auf den Inhaber und sind unter der Wertpapierkennnummer 722900 zum Börsenhandel zugelassen.




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