1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht:
Zum 30. Juni 2007 beträgt das gezeichnete Kapital Euro 23.760.000,00 und ist in 7.920.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von Euro 3,00 je Aktie am Grundkapital eingeteilt. Die Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien im Bestand.
Erläuterung:
Die Angaben sind erschöpfend und selbsterklärend. Eine Erläuterung ist nicht erforderlich.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit sie dem Vorstand der Gesellschaft/des Mutterunternehmens bekannt sind. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: – keine –
Erläuterung:
Die Angabe konnte aus folgendem Grund entfallen.
Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus vertraglichen, satzungsmäßigen oder gesetzlichen Vorschriften ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot nach § 136 Aktiengesetz (AktG) und der Aktiengesellschaft steht kein Stimmrecht aus eigenen Aktien nach § 71b AktG zu. Weiterhin können sich Stimmrechtsbeschränkungen aus den Bestimmungen der §§ 20, 21 AktG und aus Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes ergeben.
Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind dem Vorstand nicht bekannt.
Der Vorstand geht davon aus, dass sämtliche Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben werden, zur Ausübung des Stimmrechts aus allen von ihnen gehaltenen und angemeldeten Aktien berechtigt sein werden.
Hiervon ausgenommen sind die Stimmverbote gemäß § 136 AktG. Im Rahmen der Vorbereitung der Hauptversammlung wird - wie in der Vergangenheit - geprüft werden, ob Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllen.
Sachverhalte, aus denen sich weitergehende Stimmverbote ergeben könnten, sind dem Vorstand nicht bekannt.
3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: Der Günther Reh Aktiengesellschaft stehen am Bilanzstichtag aus 5.559.840 Aktien 70,20 Prozent der Stimmrechte der Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft zu.
Erläuterung:
Die Angaben sind erschöpfend und selbsterklärend. Eine Erläuterung ist nicht erforderlich.
4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: – keine –
Erläuterung:
Die Angabe entfällt, da Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, nicht ausgegeben worden sind. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: – keine –
Erläuterung:
Die Angabe entfällt, da Arbeitnehmer, die am Kapital der Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft beteiligt sind, ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre ausüben.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat nach den Bestimmungen der §§ 84, 85 Aktiengesetz. Nach § 6 der Satzung der Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft in der Fassung vom 7. Februar 2007 bestimmt der Aufsichtsrat auch die Zahl der Vorstandsmitglieder; der Aufsichtsrat hat auch die Befugnis, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen. Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 137 und 179 Aktiengesetz geregelt.
Erläuterung:
Die Angaben sind erschöpfend und selbsterklärend. Eine Erläuterung ist nicht erforderlich.
7. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: Der Vorstand der Sektkellerei Schloss Wachenheim Aktiengesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Februar 2012 das Grundkapital um bis zu Euro 11.880.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu Euro 11.880.000,00, eingeteilt in 3.960.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der bis zum 6. Februar 2012 von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Februar 2007 ausgegebenen Wandelschuld- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihrem Wandlungsrecht in Aktien Gebrauch machen (bedingtes Kapital).
Erläuterung:
Die Angaben sind erschöpfend und selbsterklärend. Eine Erläuterung ist nicht erforderlich.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft/des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: – keine –
Erläuterung:
Die Angabe entfällt, da wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, nicht bestehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft/des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind. Angabe gemäß Lagebericht bzw. Konzernlagebericht: – keine –
Erläuterung:
Die Angabe entfällt, da Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots nicht bestehen.
Wachenheim, im Dezember 2007
– Der Vorstand –