Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten einschließlich der Vermeidung von Korruption und Bestechung bilden die Basis für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Das Compliance-Management im Schloss Wachenheim-Konzern ist dementsprechend darauf ausgerichtet, ein rechtskonformes und integres Verhalten sämtlicher Leitungsorgane und Mitarbeitenden sicherzustellen. Hierzu zählen neben Einhaltung der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften auch Standards und Anweisungen zu ethischem und regelkonformem Verhalten der Mitarbeitenden untereinander und gegenüber Dritten, ferner die Vermeidung von Interessenkonflikten, Korruption und Bestechung, Geldwäsche und die Einhaltung von Regeln zu Daten- und Umweltschutz sowie Lebensmittel- und Arbeitssicherheit. Zudem bekennen sich die Unternehmen der Schloss Wachenheim-Gruppe zur Achtung der Menschenrechte entsprechend international akzeptierter Normen, wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte oder der Grundsätze des United Nations Global Compact. Auch von unseren Lieferanten fordern wir ein integres und regelkonformes Verhalten.
Entsprechend der dezentralen Steuerung unserer Geschäftsaktivitäten obliegt die Sicherstellung der Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln und unternehmensinternen Richtlinien sowie die Implementierung der damit verbundenen notwendigen organisatorischen Maßnahmen den Leitungsorganen der einzelnen Konzerngesellschaften. Dies schließt auch regelmäßige Schulungen und Unterweisungen insbesondere von Mitarbeitenden in Risikobereichen ein. Dabei kommen neben allgemeinen Compliance-Richtlinien auch abteilungs- und tätigkeitsbezogene Anweisungen zur Anwendung. Der Vorstand der Schloss Wachenheim AG, der auch in den Kontrollgremien der wichtigsten Tochtergesellschaften vertreten ist, überwacht die Einhaltung dieser Grundsätze der Unternehmensführung.
Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben wir die Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen unternehmensintern Rat in Compliance-Fragen einzuholen. Hierfür steht ein Netzwerk von ausgewählten Führungskräften zur Verfügung, die sich bei Bedarf auch anderer interner Ressourcen bzw. externer Berater bedienen können.
Daneben können vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften und interne Richtlinien anonym gemeldet werden. Derartige Anzeigen werden ohne Ausnahme untersucht. Dabei hat kein Mitarbeitender aufgrund einer gutgläubigen Anzeige eines potenziellen Fehlverhaltens irgendwelche Nachteile zu befürchten.